AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inselrobbe GbR für Beherbergungsverträge

 

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Inselrobbe. Der Begriff „Beherbergungsverträge“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Inselrobbe in Textform, wobei 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Vertragspartner ist Inselrobbe GbR und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Inselrobbe zustande. Der Inselrobbe steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Alle Ansprüche gegen die Inselrobbe verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inselrobbe beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Die Inselrobbe ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Inselrobbe zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die Inselrobbe beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Inselrobbe verauslagt werden.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4. Die Inselrobbe können ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, die Leistung der Inselrobbe oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen der Inselrobbe erhöht.

5. Rechnungen der Inselrobbe sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Rechnungsbetrag wird ansonsten bei Anreise zu 100% fällig.

6. Die Inselrobbe sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind die Inselrobbe berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Die Inselrobbe sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Inselrobbe aufrechnen oder verrechnen.
10. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. RÜCKTRITT VOM GAST (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER INSELROBBE

1. Ein Rücktritt vom Gast mit dem von Inselrobbe geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Inselrobbe der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolge

2. Sofern zwischen den Inselrobbe und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ferienhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber den Inselrobbe ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Inselrobbe einer Vertragsaufhebung nicht zu, behalten Inselrobbe den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Inselrobbe haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartmens sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so können Inselrobbe den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. RÜCKTRITT DES FERIENHAUS

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, sind die Inselrobbe in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage die Inselrobbe mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Ferienhaus mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von den Inselrobbe gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind die Inselrobbe ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner sind Inselrobbe berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

1. höhere Gewalt oder andere von den Inselrobbe nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

2. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.

3. Die Inselrobbe begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.

4. Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

5. Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

6. Es sich um einen Sogenannten Kegelclub (Sauftourismus) handelt.

4. Der berechtigte Rücktritt der Inselrobbe begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können die Inselrobbe aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die Inselrobbe kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG DES FERIENHAUS

1. Die Inselrobbe haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inselrobbe beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ferienhauses beruhe Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Inselrobbe steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Inselrobbe auftreten, wird sie bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haften die Inselrobbe dem Gaste nach den gesetzlichen Bestimmungen die Inselrobbe empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes.

3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Inselrobbe können nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die Inselrobbe haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. NICHTRAUCHEN IM FERIENHAUS

1. Sämtliche von den Inselrobbe vermieteten Apartments befinden sich in Nichtraucherhäusern. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung haben die Inselrobbe das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments, einen Betrag in Höhe von € 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Inselrobbe einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

2. Im Falle der Auslösung der Brandmeldeanlage durch Verschulden des Gastes, sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

9. HAUSTIERE

1. Grundsätzlich ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet.

2. Ausnahme Hunde: Falls der Gast den Wunsch hat einen Hund mitzubringen, ist er dazu verpflichtet, dieses bei Vertragsabschluss bekannt zu geben. Wenn die Inselrobbe dem Mitbringen von Hunden zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass der Hund unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Gäste und das Personal darstellt. Es ist maximal ein Hund in ausgewählten Apartments erlaubt, soweit einzelvertraglich nicht anderweitig vereinbart.

10. SCHLÜSSELVERLUST

1. Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Verlorene Schlüssel werden mit 250,00 € in Rechnung gestellt. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Inselrobbe einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Sofern der Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Norden.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Ferienhaus darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Ferienhaus nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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